Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich schrittweise Pflicht. Was bedeutet das konkret für deinen Handwerksbetrieb? Musst du sofort umstellen? Welches Format brauchst du? Und was passiert, wenn du weiterhin PDF-Rechnungen verschickst? Hier sind alle Antworten.
Was ist eine E-Rechnung?
Wichtig vorab: Eine E-Rechnung ist NICHT einfach eine Rechnung als PDF per E-Mail. Eine echte E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das automatisch von Buchhaltungssystemen gelesen und verarbeitet werden kann.
Die zwei gängigen Formate in Deutschland:
- XRechnung: Ein reines XML-Format – der Computer kann es lesen, der Mensch sieht nur Code. Wird bereits von öffentlichen Auftraggebern gefordert.
- ZUGFeRD: Die smarte Lösung – eine PDF-Datei mit eingebetteter XML-Datei. Du siehst die Rechnung ganz normal als PDF, aber die Maschine kann die Daten automatisch auslesen. Win-Win.
Der Zeitplan: Was gilt ab wann?
Die Einführung erfolgt in Stufen:
- Ab 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können (Empfangspflicht).
- Bis 31.12.2026: Übergangsfrist – du darfst weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden, wenn der Empfänger zustimmt.
- Ab 01.01.2027: E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Jahresumsatz.
- Ab 01.01.2028: E-Rechnungspflicht für ALLE Unternehmen im B2B-Bereich.
Wichtig: Die Pflicht gilt nur für Rechnungen an andere Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen – hier kannst du weiterhin PDF oder Papier verwenden.
Was bedeutet das für Handwerker?
In der Praxis bedeutet es:
Sofort (ab 2025):
- Du musst E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können – z.B. wenn dein Großhändler dir eine E-Rechnung schickt
- Ein normales E-Mail-Postfach reicht für den Empfang aus
Ab 2027/2028:
- Du musst selbst E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD erstellen können
- Das betrifft alle Rechnungen an Firmenkunden, Hausverwaltungen, Vermieter, etc.
Wie stellst du dich jetzt richtig auf?
Die gute Nachricht: Wenn du eine moderne Handwerker-Software nutzt, ist das Thema für dich erledigt. Meisterox und ähnliche Tools erzeugen automatisch E-Rechnungen im richtigen Format. Du merkst davon kaum etwas.
Wenn du noch mit Word, Excel oder Papier arbeitest, solltest du spätestens jetzt umstellen. Die Schritte:
- Software wählen: Wähle eine Rechnungssoftware, die E-Rechnungen (XRechnung und/oder ZUGFeRD) unterstützt
- Kundenstamm prüfen: Welche deiner Kunden sind Unternehmen (B2B)? Diese brauchen künftig E-Rechnungen
- Steuerberater einbinden: Informiere deinen Steuerberater über die Umstellung – auch er muss die neuen Formate verarbeiten können
- Testen: Erstelle ein paar Test-E-Rechnungen und prüfe, ob sie korrekt aussehen und importiert werden können
E-Rechnung und der Handwerkerbonus (§35a EStG)
Für Privatkunden bleibt alles wie gehabt: Du erstellst eine normale Rechnung mit Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten, damit der Kunde den Handwerkerbonus nutzen kann. E-Rechnungspflicht besteht hier nicht.
Bei Firmenkunden musst du trotzdem die Aufschlüsselung nach Arbeits- und Materialkosten beibehalten – das gehört zu den Pflichtangaben nach §14 UStG und ist unabhängig vom E-Rechnungsformat.
Was passiert bei Verstößen?
Wenn du ab 2028 keine E-Rechnungen stellst, obwohl du dazu verpflichtet bist, riskierst du:
- Vorsteuerabzug verloren: Dein Kunde kann die Vorsteuer möglicherweise nicht geltend machen – und wird sich bei dir beschweren
- Bußgelder: Die genauen Sanktionen sind noch nicht final definiert, aber es drohen Bußgelder
- Zahlungsverzögerungen: Viele Unternehmen werden Rechnungen, die nicht im E-Rechnungsformat kommen, schlicht nicht mehr bearbeiten
Häufig gestellte Fragen
Muss ich ab 2025 sofort E-Rechnungen versenden?
Nein! Ab 2025 musst du E-Rechnungen nur empfangen können. Die Versandpflicht kommt schrittweise ab 2027 (für größere Betriebe) bzw. 2028 (für alle). In der Übergangsphase darfst du weiterhin PDF-Rechnungen senden.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja! Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen ab 2028 E-Rechnungen an B2B-Kunden versenden. Die Umsatzgröße spielt keine Rolle. Mehr zum Thema Kleinunternehmer-Rechnungen findest du in unserem Ratgeber.
Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?
Nein! Eine PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Du brauchst entweder XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML). Die meisten modernen Rechnungsprogramme erstellen das automatisch.
Was kostet die Umstellung auf E-Rechnungen?
Wenn du eine moderne Software wie Meisterox nutzt: nichts extra – die E-Rechnungsfunktion ist enthalten. Wenn du von Papier/Excel umsteigst, fallen die normalen Softwarekosten an (ab ca. 15-50 €/Monat je nach Anbieter). Fördermöglichkeiten gibt es über die Digitalisierungsförderung.